Wahlpflichtfach
Einblick in die pharmazeutische Forschung
Im Hauptstudium müssen alle Studierenden ein dreiwöchiges Forschungspraktikum absolvieren, das als "Wahlpflichtfach" bezeichnet wird (Soffgebiet K nach Approbationsordnung). Hierbei soll ein Einblick in die forschende Tätigkeit im Bereich der Pharmazie ermöglicht werden.
Anmeldung
Sie können sich hier für das Wahlpflichtfach im Wintersemester 2024/25 anmelden:
https://forms.office.com/e/WhL4a5W3uh
Anmeldeschluss: 30.11.2024
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Studienfachkoordinator Dr. Jens Schmitz.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Üblicherweise wird das Wahlpflichtpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 7. und dem 8. Fachsemester durchgeführt, da hier in der Regel keine anderen Praktika stattfinden. Nachdem Sie einem Fach zugeteilt wurden, können mit diesem individuelle Termine abgesprochen werden.
Bitte beachten Sie: Prinzipiell können Sie das Wahlpflichtfach auch schon zu früheren Zeitpunkten im Hauptstudium durchführen, dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bei der Zuteilung der Fächer werden diejenigen Studierenden zuerst berücksichtigt, die den regulären Termin nach dem 7. Semester wahrnehmen! Da die Plätze begrenzt sind, können also nicht immer alle Terminwünsche berücksichtigt werden.
Das Wahlpflichtpraktikum kann prinzipiell in diesen Fächern in Würzburg durchgeführt werden:
- Pharmazeutische Chemie (Synthese oder Analytik)
- Pharmazeutische Biologie
- Pharmazeutische Technologie
- Klinische Pharmazie
- Pharmakologie und Toxikologie
Bitte beachten Sie, dass jedes Fach nur eine begrenzte Anzahl an Studierenden aufnehmen kann und somit nicht immer alle Wünsche nach einen bestimmten Bereich berücksichtigt werden können.
Die Anmeldung zum Wahlpflichtfach erfolgt seit dem Wintersemester 2020/21 online.
Etwa zur Semestermitte wird ein Anmeldungslink veröffentlicht, mit Hilfe dessem Sie sich registrieren können.
Dort tragen Sie Ihr gewünschtes Fach ein, in dem Sie das Wahlpflichtpraktikum absolvieren möchten. Da jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht und nicht immer alle Wünsche berücksichtigt werden können, müssen Sie Ihre Präferenz in Form eines Punktesystems vergeben (1 = primärer Wunsch, 2 und 3 als Alternativen).
Wir versuchen, Ihren primären Wunsch zu berücksichtigen; dies ist aber besonders bei großen Semestern nicht immer möglich.
Sollten Sie bereits im Vorfeld Kontakt zu einem bestimmten Fach gehabt haben und beispielsweise schon konkrete Vorstellungen oder Vereinbarungen hinsichtlich betreuender Person und Thematik haben, so geben Sie dies bitte ebenfalls an.
Neben den angeführten Fächern ist es möglich, das Praktikum auch in anderen Einrichtungen der Universität, außeruniversitär (z. B. bei einer Firma) oder im Ausland abzuleisten. Hierbei ist allerdings Folgendes zu beachten:
- Ihre Tätigkeit muss einen klar erkennbaren pharmazeutischen Bezug haben
- Es muss projektbezogen gearbeitet werden, d. h. es darf keine reine Hospitation sein. Das Projektthema sollte im Vorfeld abgesprochen worden sein
- Die wöchentliche Beschäftigungszeit muss einer Vollzeittätigkeit entsprechen; insgesamt sind drei Wochen abzuleisten. Von der betreuenden Institution muss eine kurze, formlose Bestätigung über (mindestens) drei Wochen Vollzeittätigkeit ausgestellt und bei uns vorgelegt werden
- Die Durchführung in einer öffentlichen Apotheke ist nicht zulässig
- Eine Krankenhausapotheke kann gewählt werden, allerdings muss der Fokus auf wissenschaftlich-forschender Tätigkeit liegen.
Auch eine Durchführung im europäischen oder außereuropäischen Ausland ist prinzipiell möglich, beachten Sie hier allerdings bitte:
- Es muss ein(e) ApothekerIn vor Ort sein, der/die Sie (mit-) betreut
- Sie üssen sich selbst um die Kontaktaufnahme mit einer Institution kümmern, die Sie besuchen wollen
- Wir können keine finanziellen Mittel zur Unterstützung bereitstellen
- Auch hier gilt der Grundsatz, dass Ihre Tätigkeit einen klar erkennbaren pharmazeutischen Bezug haben muss, projektbezogen ist und in Vollzeitbeschäftigung durchgeführt wird.
Wenden Sie sich bitte in allen Fällen, in denen das Wahlpflichtpraktikum in anderen Bereichen oder im Ausland durchgeführt werden soll, im Vorfeld an Prof. Dr. Petra Högger. Andernfalls ist nicht gewährleistet, dass die Praktikumsleistung anerkannt wird!