Pharmazie
Ziele, Inhalte und Aufbau
Das Studium der Pharmazie vermittelt Inhalte und Fähigkeiten, die zur Ausübung des Apothekerberufs und zum wissenschaftlichen Arbeiten befähigen.
Voraussetzung für die Aufnahme des Pharmaziestudiums ist die allgemeine (bzw. fachgebundene, Einzelfallentscheidung) Hochschulreife.
Freude am Experimentieren im Labor und am interdisziplinären Problemlösen sind notwendige Eigenschaften für ein erfolgreiches Studium. Wichtig für Studium und spätere berufliche Tätigkeit sind darüber hinaus auch die Freude am Umgang mit Menschen und die Fähigkeit zur Teamarbeit.
Im Zentrum des Studiums stehen Grundlagen der anorganischen und organischen Chemie, der Biochemie, vertiefte Kenntnisse der instrumentellen Analytik und Qualitätsprüfung von Arzneistoffen, physikalische und pharmazeutisch-technologische Fragestellungen sowie Wirkungen und Nebenwirkungen von Arzneistoffen im Rahmen der klinische Pharmazie und der Pharmakologie. In der Pharmazeutischen Biologie stehen Pflanzenphysiologie und pflanzliche Drogen, die darin enthaltenen Sekundärstoffe sowie Grundlagen der Gentechnik im Vordergrund.
Die wichtigsten Ausbildungsinhalte
Die Pharmazeutische Ausbildung zum Apotheker bzw. zur Apothekerin gliedert sich in drei Abschnitte:
Erster und Zweiter Abschnitt: Universitäre Ausbildung in Grund- und Hauptstudium
Dritter Abschnitt: Praktische Ausbildung und Approbation
Um die Approbation als Apotheker bzw. Apothekerin zu erhalten, muss nach dem Studium das Praktische Jahr (12 Monate) absolviert und anschließend das 3. Staatsexamen abgelegt werden.
Eine Hälfte (mindestens 6 Monate) des Praktischen Jahres müssen Sie in einer öffentlichen Apotheke durchführen, während die andere Hälfte in einer pharmazeutischen Institution Ihrer Wahl absolviert werden kann. Die Tätigkeit muss aber den pharmazeutischen Berufsfeldern entsprechen. Auch eine Durchführung im Ausland ist möglich. Im Zweifelsfall sollte vorab mit dem zuständigen Prüfungsamt abgesprochen werden, ob die von Ihnen gewählte Einrichtung als pharmazeutische Ausbildungsstätte anerkannt wird, besonders bei Durchführung im Ausland. Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychologie
Das Praktische Jahr wird durch begleitenden Unterricht (2 x 2 Wochen Blockunterricht) ergänzt, der Sie auf den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vorbereitet. Informationen der Bayerischen Landesapothekerkammer
Berufsbild und Perspektiven
Der Apothekerberuf bietet überaus vielfältige berufliche Perspektiven. Durch die hochgradig interdisziplinäre Ausbildung in nahezu allen Bereichen der Naturwissenschaften sind die Einsatzgebiete für Pharmazeuten und Pharmazeutinnen sehr flexibel.
Apothekern und Apothekerinnen wurde vom Gesetzgeber der Auftrag erteilt, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durchzuführen und sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die ausführliche Information und Beratung über Arzneimittel und eine Beratung in der Gesundheitsförderung. Die meisten Absolventen und Absolventinnen arbeiten später in der öffentlichen Apotheke, entweder als angestellter Apotheker oder Apothekerin oder als selbstständiger Inhaber bzw. Inhaberin.
Nicht nur in der öffentlichen Apotheke sind Entwicklung, Herstellung, Qualitätssicherung, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Risikobewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten wichtige Kernaufgaben. Apotheker und Apothekerinnen, die in der Wissenschaft oder der pharmazeutischen Industrie tätig sind, suchen nach Wirkstoffen und entwickeln neue Darreichungsformen für Arzneistoffe.
Neben der Tätigkeit in einer öffentlichen Apotheke sind Pharmazeuten und Pharmazeutinnen in vielen anderen Bereichen gefragte Experten und Expertinnen. Klicken Sie auf die folgenden Tätigkeitsbereiche, um weitere Informationen dazu einzublenden.
Weitere Ausführliche Informationen können Sie auch bei der Fachgruppe WIV Apotheker e.V finden, die eine Broschüre zu den Tätigkeitsfeldern außerhalb der öffentlichen Apotheke zusammengestellt hat (Download-Bereich).
Im Mittelpunkt der Tätigkeit der meisten Apotheker und Apothekerinnen ist die öffentliche Apotheke. Dort steht die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln im Vordergrund.
Der Apothekenalltag besteht unter anderem aus diesen Tätigkeiten:
- Bereithalten von Arzneimitteln und Medizinprodukten in notwendigem Umfang und erforderlicher Qualität
- Letzte fachliche Kontrolle eines Arzneimittels, bevor es den Patienten erreicht (z. B. korrekte Herstellung, korrekte Lagerung)
- Auswahl entsprechender Arzneimittel für den individuellen Patientenbedarf, auch auf Grundlage unabhängiger Bewertung und Leitlinien oder unter Berücksichtigung der Bioäquivalenz
- Versorgung von Arztpraxen, Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln und Hilfsmitteln
- Information und Beratung im Rahmen der Selbstmedikation; Entscheidung über die Abgabe eines Arzneimittels und eventueller Verweis an einen Arzt
- Therapiebegleitende pharmazeutische Betreuung
- Information von Medizinern hinsichtlich Zusammensetzung, Wirkungsweise, Risiken, Neben- und Wechselwirkungen der Arzneimittel
- Patienten- /Verbraucherinformation zu Körperpflege und Hygiene, Ernährungsfragen und der Anwendung von Diätika
- Beratung und Dienstleistung im Bereich der Gesundheitsförderung und -prävention
- Sachgerechte Information und Abgabe von Gefahrstoffen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
- Überprüfen und Dokumenteiren der Qualität von Fertigarzneimitteln, Ausgangsstoffen, Wirkstoffen, Hilfsstoffen und Verpackungsmaterial hinsichtlich aktueller gesetzlicher Vorgaben
- Herstellung von individuell verordneten Arzneimittel in Einzelanfertigung (Rezeptur) und kleinindustriellem Umfang (Defektur)
- Klinisch-chemische, toxikologische und andere Analysen sowie Bestimmung physiologischer Parameter
- Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Handel und Verkehr mit Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Meldung von Qualitätsmängeln bei Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Risiken wie Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Gegenanzeigen und Hinweise auf Mißbrauch an die zuständigen Behörden und Ärzte
- Aus-, Weiter- und Fortbildung des pharmazeutisch-technischen/kaufmännischen Personals
Nahezu jedes Krankenhaus besitzt eine angegliederte Apotheke, die für die Versorgung der stationär und ambulant behandelten Patienten und Patientinnen mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und pharmazeutischen Dienstleistungen zuständig ist. Zu den Aufgaben von Apothekern und Apothekerinnen gehören insbesondere:
- Umfassende Bevorratung und Belieferung der Stationen bzw. Abteilungen mit Arzneimitteln
- Herstellung von Arzneimitteln in Einzelanfertigung (Rezeptur), kleinindustriellem Umfang (Defektur) und Großherstellung sowie Entwicklung von Individualrezepturen zur Patientenversorgung
-
Prüfung von Ausgangsstoffen, Wirkstoffen, Hilfsstoffen und Verpackungsmaterial auf die erforderliche Qualität
- Klinisch-chemische, toxikologische und andere Analysen und Dosierungsempfehlungen anhand dieser Ergebnisse
- Überprüfung der Beschaffenheit und Lagerung von Arzneimtteln auf den Stationen
- Mitarbeit in Arzneimittel- und ggf. Medizinproduktekommissionen zur Erstellung von Arzneimittellisten
- Umfassendes Informations- und Dokumentationssystem für Arzneimittel und deren Risiken (Pharmakovigilanz)
- Erfassung und statistische Auswertung des Arzneimittelverbrauchs sowie Empfehlungen zur Planung, Organisation und Überwachung von Arzneimitteln unter pharmakoökonomischen Gesichtspunkten
- Beratende, Arzt- bzw. Patientenbezogene Tätigkeit über die Wirkung, Wirksamkeit und Anwendung von Arzneimitteln sowie Ernährungsfragen
- Mitarbeit an Therapie- und Pflegestandards sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Hygiene
- Klinische, pharmakoökonomische und pharmakoepidemiologische Studien
- Information, Beratung, Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung des pharmazeutischen sowie des Pflegepersonals
In der pharmazeutischen oder chemischen Industrie steht die Suche nach neuen Wirkstoffen, die Entwicklung, Herstellung, und Qualitätssicherung von Arzneimitteln, sowie die Erstellung von Informationen über Arzneimittel im Vordergrund.
Apotheker und Apothekerinnen übernehmen hier vielfältige Funktionen, beispielsweise im Projektmanagement, in der Zulassungsabteilung, in der Forschungs- oder Entwicklungsabteilung, in der Produktion zur Leitung der Herstellung oder der Qualitätskontrolle, im Vertrieb bzw. Marketing, als PharmareferntIn oder als Informations- und Stufenplanbeauftragte nach Arzneimittelgesetz. Auch eine Tätigkeit als Qualitätsbeauftragte(r) bzw. GMP-Manager (Gute Herstellungsproxis) ist möglich.
- Suche nach neuen Wirkstoffen, Isolierung und Standardisierung von Naturstoffen
- Mitarbeit an der Aufklärung der Pharmakokinetik und Pharmakodynamik von Wirkstoffen und Fertigarzneimitteln
- Entwicklung von Arzneiformen unter Berücksichtigung der optimalen Wirkstoffabgabe, Bioverfügbarkeit und Stabilität
- Entwicklung und Anwendung von Verfahren zur Qualitätskontrolle bzw. -sicherung von Wirk- und Hilfsstoffen, Arzneimitteln und Verpackungsmaterialen sowie mikrobiologischer Untersuchungen
- Überwachung der Einhaltung der Regeln der "Guten Herstellungsproxis" sowie der jeweils gültigen Arzneibücher
- Prüfung der Bioverfügbarkeit und Bioäquivalenz von Arzneimitteln
- Unterstützung bei der Abwicklung der Zulassung durch Bereitstellen der notwendigen Unterlagen und Informationen
- Erarbeiten der erforderlichen wissenschaftlichen Informationen für Apotheken, Arztpraxen und die Öffentlichkeit
- Mitarbeit bei allgemeinen Anfragen zu Arzneimitteln sowie Neben- und Wechselwirkungen; innerbetriebliche Koordination notwendiger Maßnahmen und Dialog mit den Behörden
- Durchführung und Betreuung klinischer Prüfungen sowie direkte wissenschaftliche Information von Ärzten und Apothekern
- Koordination von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Produktmanagement, Vertrieb und Marketing
Prüfinstitutionen (Behörden oder unabhängige Labore) sind für die Untersuchung der Kennzeichnung, Beschaffenheit, pharmazeutischen Qualität (Identität und Reinheit der Wirkstoffe, Gehalt, Dosierungsgenauigkeit, Freisetzung, Haltbarkeit, mikrobiologischer Status) und der Bioverfügbarkeit von Arzneimitteln verantwortlich.
Zur Sicherung des allgemeinen Qualitätsstandards der Arzneimittelversorgung werden vergleichende in-vitro- und in-vivo-Untersuchungen von Arzneimitteln durchgeführt.
- Mitarbeit an der Entwicklung allgemein anerkannter Regeln der pharmazeutischen Wissenschaften, insbesondere bei der Entwicklung von Monographien der Arzneibüchern, Herstellungs- und Prüfvorschriften, sowie von Qualitätssicherungsverfahren
- Untersuchung und Kontrolle von Drogen, Chemikalien, Arzneimitteln und Verpackungsmaterialien
- Prüfung von Fertigarzneimitteln
- Arzneimitteluntersuchungen im Auftrag von Apotheken, Arztpraxen, pharmazeutischen Unternehmen und anderen Institutionen
- Einzel- und Reihenuntersuchungen zur Bioverfügbarkeit und Bioäquivalenz
- Gutachtertätigkeit und Ausstellung von Analysenzertifikaten für Wirkstoffe, Hilfsstoffe und Arzneimittel
Im Sanitätsdienst der Bundeswehr sind Apotheker und Apothekerinnen als Sanitätsoffiziere neben organisatorischen, logistischen und allgemeinen Führungsaufgaben vor allem für die wehrpharmazeutischen Belange zuständig. Die Wehrpharmazie umfaßt alle für das Sanitäts- und Gesundheitswesen der Streitkräfte bedeutsamen Teilbereiche der wissenschaftlichen und praktischen Pharmazie und Lebensmittelchemie, sowie die Sanitätsmaterialwirtschaft:
- Auswahl, Entwicklung, Beschaffung, Vorratshaltung und Instandhaltung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (Sanitätsmaterial)
- Versorgung der Angehörigen der Bundeswehr mit Sanitätsmaterial durch Bundeswehrkrankenhausapotheken und Bundeswehrapotheken der Teilstreitkräfte
- Herstellung von Arzneimitteln im Rahmen von Großherstellung, Defektur und Rezeptur
- Gewährleistung der Qualität, Wirksamkeit, Eignung und Unbedenklichkeit der bevorrateten Arzneimittel und Medizinprodukte durch regelmäßige Kontrollen und Untersuchungen
- Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen über das Apotheken-, Arzneimittel- und Medizinproduktewesen
- Lebensmittel- und Trinkwasserüberwachung im Bereich der Bundeswehr
- Sicherstellung der Qualität von Lebensmitteln und des Hygienezustands, Begehung der Lieferbetriebe der Bundeswehr
- Entwicklung, Herstellung, Auswahl, Prüfung und Lagerkontrolle von Sonderverpflegung
- Bedarfskontrollen von Lebensmitteln und Trinkwasser hinsichtlich möglicher Kontamination im Rahmen des chemischen Umweltschutzes und des medizinischen A- und C-Schutzes
- Tätigkeit in Forschung und Lehre, einschließlich Fort- und Weiterbildung
Im universitären Umfeld sind Apotheker und Apothekerinnen in Forschung und Lehre eingebunden - vor allem im Rahmen des Pharmaziestudiums. Schwerpunkt der Arbeit ist die Grundlagenforschung sowie die angewandte Forschung über Arzneimittel und Medizinprodukte. Universitäten übernehmen auch oft die Fort- und Weiterbildung von Apothekern und Apothekerinnen.
- Erarbeiten theoretischer Konzepte für die Wirkstoffindung
- Entwicklung chemischer, mikrobiologischer und biotechnologischer Syntheseverfahren für Wirk- und Hilfsstoffe
- Isolierung, Standardisierung und Strukturaufklärung von Naturstoffen
- Erarbeitung chemischer, physikalisch-chemischer, biochemischer und biologischer Untersuchungsmethoden für Wirk-, Hilfsstoffe und Arzneimittel
- Bearbeiten von pharmakokinetischen, pharmakodynamischen, klinisch-pharmazeutischen und toxikologischen Fragestellungen
- Entwicklung neuer Arzneiformen und Lösen pharmazeutisch-technologischer und biopharmazeutischer Fragestellungen
- Theoretische und praktische Ausbildung von Pharmaziestudierenden
- Ausbildung von Pharmazeuten und Pharmazeutinnen im Praktikum sowie Durchführung von Prüfungen im Rahmen der pharmazeutischen Ausbildung
- Qualifizierung von Apothekern im Rahmen von Weiterbildung und wissenschaftlicher Fortbildung
Pharmazeutisch relevante Behörden umfassen solche des Bundes (z. B. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), der Länder (z. B. Landesprüfungs- und Gesundheitsämter) sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Standesvertretungen wie die Apothekerkammern). Neben pharmazeutischem Fachwissen sind hier vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Gesundheitsverwaltung, sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig.
- Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie Mitarbeit in der Gesundheitspolitik
- Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen über den Apothekerberuf und das Apothekenwesen
- Vollzug des Arzneimittel- und Heilmittelwerbegesetzes
- Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, Medizinprodukten und Gefahrstoffen, sowie Tätigkeit im Bereich der Gesundheitserziehung und Umwelthygiene
Immer öfter suchen im Gesundheitswesen agierende Institutionen, z. B. Krankenkassen, Gesundheitsexperten mit entsprechendem pharmazeutischem Know-How.
Hierunter fällt vor allem die Pharmakoökonomie, die Auswertung und Diskussion klinischer Studien oder die Bearbeitung von Patientenanfragen. Mögliche Einsatzbereiche sind:
- Tätigkeit bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse im Bereich Pharmakoökonomie und Schnittstellen zu Leistungserbringern
- Beratertätigkeit für pharmazeutische Unternehmen oder andere Heilberufe
- Experte für klinische Studien, z. B. als Projektmanager
Zusätzlich zu einer Ausbildungstätigkeit in Apotheke, Krankenhausapotheke, Industrie, Prüfinstituten, Bundeswehr, Verwaltung und an der Universität können Apotheker und Apothekerinnen maßgeblich an der Ausbildung und am Unterricht an pharmazeutisch-technischen und -kaufmännischen Lehranstalten beteiligt sein:
- Theoretische und praktische Vermittlung aller Kenntnisse und Fertigkeiten, die in den unterschiedlichen pharmazeutisch-technischen / pharmazeutisch-kaufmännischen Tätigkeitsbereichen entsprechen
- Vermittlung von Kenntnissen insbesondere zu Herstellung und Wirkungsweise von Arzneimitteln, der Prüfung von Wirkstoffen, Hilfsstoffen und Arzneiformen, der Anwendung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Waren sowie die Abgabe von Gefahrstoffen, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln an pharmazeutisch-technische Schüler und Schülerinnen
- Einführung in die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen des Arzneimittel- und Apothekenrechts
- Vermitteln von Kenntnissen in Fragen der Lagerhaltung von Arzneimitteln, der Warenbewirtschaftung, des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und des Umweltschutzes
- Vermittlung von Wissen zu vorbereitenden Arbeiten zur Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten, der Preisberechnung, der Bürokommunikation, in kaufmännisch-organisatorischen Arbeiten und der Warenpräsentation
- Referententätigkeit in der Fortbildung pharmazeutischen Personals
Schwerpunkte der Bereiche Umwelthygiene und Umweltschutz sind die chemisch-toxikologische Analyse, die Bewertung ihrer Ergebnisse und die Erstellung von Gutachten:
- Entwicklung von Methoden zur toxikologischen Analyse (potentiell) toxischer Substanzen
- Qualitative und quantitative Analysen toxischer Substanzen und deren Abbauprodukte, z. B. Schadstoffkonzentrationen in Wasser, Boden und Luft
- Prüfung synthetischer Stoffe, Untersuchung von Naturprodukten und deren Zubereitungen hinsichtlich toxischer Eigenschaften und Umweltbedenklichkeit
- Aufklären der Mechanismen der Biotransformation und Toxikokinetik
- Bewertung der Schadstoffkonzentration und Risikoabschätzung von Chemikalien für die Umwelt
- Beratung des Gesetzgebers in Fragen des Umweltschutzes